Inhalt
4.
Zuwendungsempfänger
4.1
Antragsberechtigung
1Zuwendungsempfänger sind Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform.
2Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht.
4.2
Förderausschluss
Nicht gefördert werden:
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Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Primärproduktion) bezieht,
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Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt,
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nach dem Agrarmarktstrukturrecht anerkannte Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse,
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Zuwendungsempfänger, die einer Rückforderung auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Förderung mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben.