Inhalt

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Text gilt ab: 15.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

9.   Verfahren

1Die Einreichung des Förderantrags erfolgt ausschließlich online. 2Die genauen Informationen sind online im Förderwegweiser auf der Website des Staatsministeriums und den einschlägigen Merkblättern zu entnehmen. 3Alle bewilligungsreifen Anträge, die die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen, werden einem Auswahlverfahren mit Punktesystem unterzogen. 4Eine Auswahl erfolgt entsprechend der an den Auswahlterminen erreichten Punktzahlen bis zur Ausschöpfung des festgesetzten Plafonds. 5Anträge, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen oder nicht ausgewählt wurden, werden abgelehnt. 6Nach dem Endtermin für die Einreichung der Anträge sind keine Änderungen an den angegebenen Auswahlkriterien zulässig. 7Der Zahlungsantrag besteht aus einem Schlussverwendungsnachweis, der die Vorlage eines Sachberichts und eine Belegliste und Belege/Zahlungsnachweise enthält. 8Die Bewilligungsbehörde ist die FüAk (Abteilung Kompetenzzentrum Förderprogramme).