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ALEGO
Text gilt ab: 01.02.2021

3. Dienstaufgaben

3.1 Abteilungen Land- und Dorfentwicklung (A und B)

3.1.1 Aufgaben und Organisation

1Die Abteilungen A und B und ihre Sachgebiete sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG und sonstiger Vorhaben (Projekte).
2Nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 1 AGFlurbG können Beamtinnen und Beamte sowie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung von Projekten beauftragt werden. 3Erfolgt die Durchführung eines Projektes als Verfahren nach dem FlurbG mit Bildung einer Teilnehmergemeinschaft, werden Projektleitung und Vorsitz des Vorstands von einer Person wahrgenommen. 4Die Abteilungsleitung bestellt die Vorsitzenden der Vorstände.
5Die Projektleitung umfasst insbesondere die Verantwortlichkeit für die Durchführung des Projekts unter Beachtung der Vorgaben des Amtes. 6Die Projektleiter können den für die Projektdurchführung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.

3.1.2 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der oberen Flurbereinigungsbehörde, soweit in dieser Geschäftsordnung nicht hiervon abweichende Regelungen getroffen sind,
b)
Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörde, soweit diese nicht auf die Teilnehmergemeinschaft übertragen oder in dieser Geschäftsordnung nicht hiervon abweichende Regelungen getroffen sind,
c)
Vorbereitung und Begleitung von Integrierten Ländlichen Entwicklungen; Erarbeitung von Projektvorgaben für deren Umsetzung,
d)
Zusammenarbeit mit Landkreisen, Gemeinden, Behörden und Organisationen,
e)
Aufstellung der Arbeitsplanung und Finanzplanung der Abteilung unter Mitwirkung der Sachgebiete,
f)
Beauftragung der Sachgebiete mit Arbeiten zur Projektvorbereitung,
g)
Prüfung und Genehmigung der Projektbeschreibung; Beauftragung der Sachgebiete mit der Projektdurchführung.

3.1.3 Sachgebiete Land- und Dorfentwicklung

1Die Sachgebiete Land- und Dorfentwicklung sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren nach dem FlurbG und sonstiger Vorhaben (Projekte).
2Zu den Aufgaben der Sachgebietsleitung gehören insbesondere:
a)
Aufstellung der Arbeitsplanung des Sachgebiets unter Mitwirkung der Beschäftigten; Aufstellung der Finanzplanung des Sachgebiets unter Mitwirkung der Projektleiter; Controlling und Qualitätssicherung im Sachgebiet,
b)
Betreuung von zugewiesenen Projekten der Integrierten Ländlichen Entwicklung,
c)
Projektvorbereitung und Erstellung von Projektbeschreibungen,
d)
Projektleitung in Verfahren nach dem FlurbG und bei sonstigen Vorhaben,
e)
Verantwortlichkeit für die Katastervermessung (Art. 12 Abs. 8 VermKatG).

3.1.4 Sachgebiete Integrierte Ländliche Entwicklung und Gemeindeentwicklung (ILE)

1Für die Bearbeitung von Integrierten Ländlichen Entwicklungen, Gemeindeentwicklungen und besonderen Aufgaben, die nicht auf der Grundlage des FlurbG durchgeführt werden und die keine katastertechnische Kompetenz erfordern, können die Ämter nach Zustimmung durch das Staatsministerium (siehe 1.3) je Abteilung Land- und Dorfentwicklung ein Sachgebiet Integrierte Ländliche Entwicklung und Gemeindeentwicklung (ILE) einrichten. 2Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
a)
Koordination und Qualitätssicherung der Prozesse der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Gemeindeentwicklung innerhalb der Abteilung bzw. des Amtes,
b)
Betreuung von Prozessen der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Gemeindeentwicklung,
c)
Betreuung sonstiger Vorhaben und räumlicher Initiativen,
d)
Beratung und Information von Gemeinden zu Themen der Dorfentwicklung insbesondere der Innenentwicklung,
e)
Beratung und Unterstützung der Abteilungen und ihrer Sachgebiete in Fragen der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Gemeindeentwicklung sowie weiterer räumlicher Initiativen.

3.2 Abteilung Fachliche Dienste (F)

3.2.1 Aufgaben und Organisation

1Die Abteilung F bearbeitet Aufgaben in den Bereichen Landwirtschaft, Landnutzung, Landespflege, Dorferneuerung, Bauwesen und Förderung. 2Sie berät und unterstützt die Abteilungen A und B und ihre Sachgebiete bei deren Aufgabenerledigung.
3Die Abteilung F umfasst die Sachgebiete F 1, F 2, F 3 und F 4. 4Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden.
5Bedienstete der Sachgebiete können von der Leitung des Amtes auf Vorschlag der Abteilungsleitung mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. 6Die Leiter von Aufgabengebieten können den durch die Sachgebietsleitung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.

3.2.2 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Koordinierung der Zusammenarbeit,
b)
Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten,
c)
Vorbereitung des Jahresinvestitionsprogramms und Genehmigung der Finanzierungspläne,
d)
Wahrnehmung der Aufgaben der Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A.

3.2.3 Sachgebiet Landwirtschaft und Landnutzung (F 1)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets F 1 gehören insbesondere:
a)
Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Landwirtschaft befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA,
b)
Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fachfragen der Landwirtschaft und der Landnutzung, insbesondere des Boden- und Ressourcenschutzes; Informationsarbeit sowie Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten,
c)
Erstellung landwirtschaftlicher Gutachten für das Amt, den Spruchausschuss und die Teilnehmergemeinschaften; Berechnung von Ausgleichen und Entschädigungen,
d)
Auswertung von agrarpolitischen Entwicklungen und Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ländliche Entwicklung,
e)
Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen in der Landwirtschaft und der Landnutzung,
f)
Initiierung und Begleitung von Projekten des Boden- und Ressourcenschutzes.

3.2.4 Sachgebiet Landespflege (F 2)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets F 2 gehören insbesondere:
a)
Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Landespflege und des Umweltschutzes befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA,
b)
Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fragen der Landespflege und der Umweltverträglichkeit; Informationsarbeit sowie Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten,
c)
Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Vorbereitung, Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Maßnahmen der Landespflege,
d)
Fachliche Betreuung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Honorierung und Abrechnung von Architekten-, Ingenieur-, Bau- und Lieferleistungen zur Landespflege sowie Mitwirkung bei der Qualitäts- und Leistungskontrolle im Zuge der Ergebnisabnahme,
e)
Wahrnehmung der Aufsicht im Bereich Landespflege,
f)
Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Landespflege und der Umweltplanung.

3.2.5 Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen (F 3)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets F 3 gehören insbesondere:
a)
Zusammenarbeit mit den mit Fragen der Dorferneuerung, der Integrierten Ländlichen Entwicklung, der Heimat- und der Denkmalpflege sowie des Bauwesens befassten Behörden, Verbänden und Organisationen sowie dem BZA,
b)
Beratung der Abteilungen A und B, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften in Fragen der Dorferneuerung, der Erstellung und Umsetzung Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte, der Heimat- und Denkmalpflege, des Bauwesens in Dorf und Flur sowie Informationsarbeit und Mitwirkung bei der Vorbereitung von Projekten,
c)
Bearbeitung von Maßnahmen des nichtöffentlichen Bereichs in der Dorferneuerung,
d)
Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Vorbereitung, Planung, Ausschreibung, Vergabe und Ausführung von Maßnahmen (soweit nicht Sachgebiet F 2),
e)
Fachliche Betreuung der Sachgebiete der Abteilungen A und B, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes bei der Honorierung und Abrechnung von Architekten-, Ingenieur-, Bau- und Lieferleistungen und Mitwirkung bei der Qualitäts- und Leistungskontrolle im Zuge der Ergebnisabnahme (soweit nicht Sachgebiet F 2),
f)
Wahrnehmung der Aufsicht im Bauwesen (soweit nicht Sachgebiet F 2),
g)
Information der Beschäftigten über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Dorferneuerung, der Integrierten Ländlichen Entwicklung und des Bau- und Vergabewesens.

3.2.6 Sachgebiet Förderung (F 4)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets F 4 gehören insbesondere:
a)
Bewirtschaftung der Fördermittel für die Finanzierung der Ausführungskosten,
b)
Bewilligung der Zuwendungen in Verfahren nach dem FlurbG im Rahmen der genehmigten Finanzierungspläne und Zustimmung zum Abschluss von Verträgen nach § 17 Abs. 2 FlurbG, Prüfung der Zwischennachweise und Verwendungsnachweise, Bewilligung sonstiger Zuwendungen,
c)
Zusammenarbeit mit den Rechnungsprüfungsbehörden,
d)
Sicherstellung der Finanzkontrollen,
e)
Information der Abteilungen A und B, der Sachgebiete, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes in Fragen der Förderung und Finanzierung,
f)
Wahrnehmung der Aufgaben der zuständigen Stelle und des technischen Prüfdienstes für EU-kofinanzierte Maßnahmen gemäß Zahlstellendienstanweisung in der jeweils gültigen Fassung.

3.3 Abteilung Zentrale Dienste (Z)

3.3.1 Aufgaben und Organisation

1Die Abteilung Z nimmt die Aufgaben Personal, Verwaltung, Recht, Vermessung, Informationstechnik, Digitalisierung und Berichtswesen wahr. 2Sie ist auch die Widerspruchsbehörde, soweit nicht der Spruchausschuss zuständig ist. 3Weiter berät und unterstützt sie die Abteilungen, Sachgebiete und Teilnehmergemeinschaften bei deren Aufgabenerledigung.
4Die Abteilung Z umfasst die Sachgebiete Z 1, Z 2 und Z 3; dem Sachgebiet Z 2 ist die Geschäftsstelle des Spruchausschusses angegliedert. 5Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden.
6Bedienstete der Sachgebiete können von der Leitung des Amtes auf Vorschlag der Abteilungsleitung mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. 7Die Leiter von Aufgabengebieten können den durch die Sachgebietsleitung zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen.

3.3.2 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Koordinierung der Zusammenarbeit,
b)
Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten,
c)
Wahrnehmung der Aufgabe des Qualitätsbeauftragten des Amtes,
d)
Koordinierung der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse am Amt.

3.3.3 Sachgebiet Personal und Verwaltung (Z 1)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets Z 1 gehören insbesondere:
a)
Bearbeitung der Personalangelegenheiten,
b)
Betreuung der Abteilungen und Sachgebiete in Fragen der Personalentwicklung,
c)
Organisation der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten, insbesondere der Nachwuchskräfte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ländliche Entwicklung,
d)
Bearbeitung aller Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Dienstbetrieb des Amtes einschließlich Haushalts- und Kassenführung und Kostenwesen; Bewirtschaftung des Dienstgebäudes und Verwaltung des Inventars,
e)
Wahrnehmung der dezentralen Beschaffungsaufgaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich.

3.3.4 Sachgebiet Recht (Z 2)

1Zu den Aufgaben des Sachgebiets Z 2 gehören insbesondere:
a)
Mitwirkung bei den vom Amt zu erlassenden Verwaltungsakten,
b)
Bearbeitung der Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte des Amtes, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes, soweit nicht der Spruchausschuss zuständig ist,
c)
Vertretung des Freistaates Bayern vor dem Flurbereinigungsgericht sowie Vertretung des Amtes vor sonstigen Gerichten,
d)
Beratung der Abteilungen und Sachgebiete, der Teilnehmergemeinschaften und des Verbandes in Rechtsfragen,
e)
Information der Beschäftigten über Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Rechtsprechung zur Ländlichen Entwicklung und der sonstigen einschlägigen Rechtsgebiete,
f)
Bearbeitung von Enteignungsentschädigungen in Unternehmensverfahren (§ 88 Nrn. 3 und 6 und § 89 FlurbG); rechtliche Bearbeitung grundsätzlicher Entschädigungsfragen,
g)
Durchführung der öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes und der Teilnehmergemeinschaften,
h)
Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
2Ist die Sachgebietsleitung Z 2 zugleich Abteilungsleitung Z, so bestimmt die Leitung des Amtes einen der weiteren Abteilungsleiter, dem nicht zugleich die Vertretung der Amtsleitung übertragen ist, zum Datenschutzbeauftragten.

3.3.5 Sachgebiet Vermessung und Informationstechnik (Z 3)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets Z 3 gehören insbesondere:
a)
Bearbeitung grundsätzlicher Fragen in der Zusammenarbeit mit der Vermessungsverwaltung und der Grundbuchverwaltung,
b)
Information der Beschäftigten über die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu Abmarkung, Vermessung und zum Grundbuchwesen sowie zu neuen technischen Arbeitsweisen,
c)
Bearbeitung grundsätzlicher Fragen des technischen Verfahrensablaufs, der Informationstechnik, der Digitalisierung und des Vermessungswesens; Zusammenarbeit mit dem BZA, Mitwirkung bei der Beschaffung technischer Geräte,
d)
Abstimmung der Bearbeitung des Katasterfestpunktfeldes mit den zuständigen unteren Vermessungsbehörden; Unterstützung der Sachgebiete der Abteilungen A und B und der Teilnehmergemeinschaften bei den Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten,
e)
Organisation und Koordinierung von Arbeitsabläufen im DV-Anwendungsbereich in Abstimmung mit den Sachgebieten der Abteilungen A und B; Schulung, Betreuung und Beratung der DV-Anwender sowie Einrichtung und Betreuung der DV-Systeme und DV-Arbeitsplätze,
f)
Beratung der Sachgebiete der Abteilungen A und B und der Teilnehmergemeinschaften bei der Prüfung der vermessungs- und katastertechnischen Ausarbeitungen sowie bei der Regelung der Rechtsverhältnisse; Erledigung der hier erforderlichen zentral durchzuführenden Prüfarbeiten (Qualitätssicherung),
g)
Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für den Datenschutz nach DSGVO,
h)
Datenaufbereitung und -auswertung für das Berichtswesen,
i)
Betreuung des Intranets des Amtes,
j)
Erstellung von Karten und Plänen sowie Unterstützung der Abteilungen, Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften bei reproduktionstechnischen Fragen.

3.4 Kommunikation und Medien

1Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Außendarstellung der Ämter (Kommunikation und Medien) sind der Leitung unmittelbar unterstellt. 2Dazu gehören insbesondere:
a)
Kontaktpflege zu Medien, Verbänden, Vereinen und Schulen,
b)
Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit,
c)
Erarbeitung von Informationsmaterial und Pressemitteilungen,
d)
Organisation von Presse- und Informationsfahrten sowie von Ausstellungen; Betreuung von Besuchergruppen,
e)
Erfassung, Sammlung, Ausarbeitung und Verwertung von Sachverhalten, die zur Veröffentlichung geeignet sind; Erstellung von Beiträgen für die Internetpräsentation, Zusammenarbeit mit dem BZA und dem Staatsministerium,
f)
Sammlung und Auswertung von Medienberichten und entsprechende Information der Beschäftigten; Führung des Medienarchivs,
g)
Beratung der Abteilungen, ihrer Sachgebiete und der Teilnehmergemeinschaften bei Fragen der Öffentlichkeitsarbeit; Erledigung von Layout- und Druckaufträgen.