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Text gilt ab: 01.02.2021

4. Bereich Zentrale Aufgaben der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung (BZA)

4.1 Aufgaben und Organisation

1Der BZA bearbeitet Aufgaben, die aus organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung zentral oder im Auftrag des Staatsministeriums erledigt werden. 2Er wird bei der Durchführung seiner Aufgaben von allen Ämtern unterstützt und steht diesen zur Klärung von Fachfragen zur Verfügung. 3Er sorgt für den notwendigen Wissenstransfer. 4Das Staatsministerium kann dem BZA unmittelbar Aufgaben zuweisen.
5Beamtinnen und Beamte der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, welche mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 10 innehaben sowie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können von der Abteilungsleitung auf Vorschlag der Sachgebietsleitung mit der Leitung von Projekten bzw. mit der Leitung eines Aufgabengebietes beauftragt werden. 6Projektleitungen und Leitungen von Aufgabengebieten können den zugewiesenen Beschäftigten fachliche Weisungen erteilen. 7Bei abteilungsübergreifenden Projekten erfolgt die Beauftragung durch die Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern auf Vorschlag der Abteilungsleitung.
8Der BZA umfasst die Abteilung Grundsatzfragen und die Abteilung Informationstechnik (Anlage 2). 9Die Leitung des BZA obliegt der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern. 10In Angelegenheiten ihrer jeweiligen Abteilung vertreten die Abteilungsleitungen die Leitung bei dessen Verhinderung.

4.2 Abteilung Grundsatzfragen (G)

4.2.1 Aufgaben und Organisation

1Die Abteilung G befasst sich mit den Rahmenbedingungen und Trends in der ländlichen Entwicklung, leistet unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse konzeptionelle Arbeit und entwickelt hieraus Methoden und Anwendungen für die Praxis. 2Die Ergebnisse werden als Arbeitshilfen für den Verwaltungsvollzug aufbereitet und über die fachliche Fortbildung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben (Wissenstransfer). 3Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden. 4Die Abteilung G umfasst die Sachgebiete G 1, G 2, G 3, G 4 und G 5.

4.2.2 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium und den Ämtern,
b)
Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten,
c)
Zusammenarbeit mit Hochschulen und wissenschaftlichen Institutionen, Erarbeitung von Vorschlägen und Vorbereitung für die Vergabe von Forschungsaufträgen und Untersuchungen mit den fachlich zuständigen Sachgebieten der Abteilung,
d)
Allgemeine Grundsatzfragen der Vorhaben der Integrierten Ländlichen Entwicklung,
e)
Organisation bzw. Koordinierung von fachlich einschlägigen Wettbewerben und Veranstaltungen,
f)
Haushalts- und Personalführung sowie Personalentwicklung.

4.2.3 Sachgebiet Personalentwicklung (G 1)

Zu den Aufgaben des Sachgebietes G 1 gehören insbesondere:
a)
Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter bei der fachlichen Weiterbildung,
b)
Organisation der fachlichen Ausbildung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung,
c)
Unterstützung der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Berufsstart, die keine Anwärterzeit oder Referendarzeit in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung absolviert haben,
d)
Koordination der Zusammenarbeit der Schulen für Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung.

4.2.4 Sachgebiet Landespflege, Landnutzung (G 2)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 2 gehören insbesondere:
a)
Grundsatzfragen zur nachhaltigen Landnutzung und zum Ressourcenschutz (z. B. Biodiversität, Boden- und Wasserschutz, ökologischer Landbau, erneuerbare Energien) sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
b)
Grundsatzfragen der Landespflege (z. B. ökologische Planungen, Umweltprüfungen) sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
c)
Einbindung von Zielsetzungen nachhaltiger Landnutzung und Landespflege in die Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
d)
Entwicklung und Koordinierung von Initiativen wie boden:ständig, Öko-Modellregionen, HeimatUnternehmen und Land.belebt sowie die Bereitstellung und Betreuung von entsprechenden Kommunikationsplattformen für diese Initiativen,
e)
Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von freiberuflichen Leistungen bei den Themen nachhaltige Landnutzung, Ressourcenschutz und Landespflege sowie Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen,
f)
Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der nachhaltigen Landnutzung, des Ressourcenschutzes und der Landespflege befasst sind.

4.2.5 Sachgebiet Dorferneuerung, Integrierte Ländliche Entwicklung (G 3)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 3 gehören insbesondere:
a)
Grundsatzfragen der Integrierten Ländlichen Entwicklung – Teilbereich Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung sowie fachübergreifende Gesamtkoordination – und Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
b)
Grundsatzfragen der Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
c)
Grundsätzliche Unterstützung der Gemeinden und deren Kooperationen sowie der Bürgerinnen und Bürger bei der Digitalisierung, um mit neuen technischen Möglichkeiten das Lebens- und Arbeitsumfeld attraktiv zu halten und die Daseinsvorsorge zu sichern,
d)
Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von freiberuflichen Leistungen in der Integrierten Ländlichen Entwicklung, Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung sowie der Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen,
e)
Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der Integrierten Ländlichen Entwicklung, Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung befasst sind,
f)
Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch, insbesondere mit der Bauleitplanung im Rahmen der Innenentwicklung und mit sonstigen städtebaulichen Maßnahmen.

4.2.6 Sachgebiet Förderung, Controlling (G 4)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 4 gehören insbesondere:
a)
Grundsatzfragen der Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abrechnung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,
b)
Weiterentwicklung der Regelungen zur Förderung und Finanzierung sowie zu den EU-Kontrollen, Erarbeitung von Vorgaben für die Programmierung,
c)
Wahrnehmung von Aufgaben der Zahlstelle gemäß Zahlstellendienstanweisung in der jeweils gültigen Fassung,
d)
Datenaufbereitung und Bereitstellung für Controlling, Monitoring, Evaluierung und das Berichtswesen sowie für Raumwissen,
e)
Mittelbewirtschaftung für Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung.

4.2.7 Sachgebiet Landentwicklung (G 5)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 5 gehören insbesondere:
a)
Grundsatzfragen zur Verfahrensvorbereitung und Verfahrensdurchführung sowie zum Bodenmanagement in der Ländlichen Entwicklung,
b)
Einbindung von Zielsetzungen der Flurneuordnung in die Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
c)
Aufarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Landentwicklung und Untersuchungen zur Effizienz der Ländlichen Entwicklung,
d)
Analyse und Definition der Anforderungen und Prozesse der IT-Fachanwendungen und des Qualitätsmanagement-Systems.

4.3 Abteilung Informationstechnik (I)

4.3.1 Aufgaben und Organisation

1Die Abteilung I erarbeitet und betreut in enger Zusammenarbeit mit den Ämtern, dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern und dem IT-Dienstleistungszentrum die zur Durchführung der Ländlichen Entwicklung erforderlichen Verfahren der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT-Verfahren). 2Sie beschafft die Hard- und Software für die Ämter, entwickelt Anwendungen und unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter bei der Aus- und Fortbildung im IKT-Bereich. 3Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines Sachgebietes verbunden. 4Die Abteilung I umfasst die Sachgebiete I 1, I 2, I 3 und I 4.

4.3.2 Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:
a)
Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten,
b)
Strategische Überlegungen zu neuen IKT-Projekten, Information der Ämter,
c)
Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Digitalisierung,
d)
Koordinierung der Aus- und Fortbildung im IKT-Bereich,
e)
Freigabe von IKT-Verfahren,
f)
Bearbeitung von Fragen sowie Beobachtung aktueller Entwicklungen zu Vermessung, Kataster und Grundbuch,
g)
Haushalts- und Personalführung sowie Personalentwicklung,
h)
Vereinbarung von Zielen und Ressourcen mit dem Staatsministerium,
i)
Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für den Datenschutz des BZA.

4.3.3 Sachgebiet IKT-Systeme, IKT-Controlling (I 1)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets I 1 gehören insbesondere:
a)
Erarbeitung, Einführung und Überwachung technischer Vorgaben und Standards, Koordinierung der technischen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit in der Verwaltung,
b)
Anpassung bereits eingeführter IKT-Verfahren an den Stand der Technik sowie Untersuchungen über den Einsatz auf weiteren Arbeitsgebieten, Beobachtung von Marktentwicklungen in der IKT-Technik und gegebenenfalls Pilotierung,
c)
IKT-Controlling,
d)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Systembetreuer an den Ämtern,
e)
Installation und Betreuung von Betriebssystemen, Standardsoftware und weiteren Systemkomponenten, Management der verwaltungsweiten Verzeichnisdienste und der Remote Access Services (Homeoffice),
f)
Bearbeitung systemspezifischer Fragen im Hard- und Softwarebereich, Datennetze, Fragen des Behördennetzanschlusses der Ämter,
g)
Auswahl und Beschaffung von Hard- und Software sowie Vergabe von Aufträgen, Lizenzmanagement für die Verwaltung für Ländliche Entwicklung,
h)
Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum.

4.3.4 Sachgebiet Datenbanksysteme (I 2)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets I 2 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware,
b)
Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen,
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern,
d)
Vorbereitung der Freigabe von IKT-Verfahren, Einführung von IKT-Verfahren,
e)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer und von Anwendern fachspezifischer Programme an den Ämtern,
f)
Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern,
g)
Installation und Administration der Datenbanksysteme in Zusammenarbeit mit dem IT-Dienstleistungszentrum.

4.3.5 Sachgebiet Geoinformationssysteme (I 3)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets I 3 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten, Entwicklung von Anwendungssoftware), Wartung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Anwendungssoftware,
b)
Auswahl und Erprobung neuer Anwendungssysteme, Vergabe von Programmieraufträgen und Überwachung der Auftragsabwicklung, Test von Programmen und fachtechnischen Arbeitsabläufen,
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu anderen Verwaltungen und sonstigen Stellen, Erstellung von Programmdokumentationen und Anwenderhandbüchern,
d)
Vorbereitung der Freigabe von IKT-Verfahren, Einführung von IKT-Verfahren,
e)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuer an den Ämtern,
f)
Beratung und Unterstützung der Ämter bei externen Auftragnehmern,
g)
Erstellung von Schnittstellen zu Vermessungsgeräten und Auswertesoftware,
h)
Zentrale Bearbeitung grundsätzlicher Fragen und Themen des Vermessungswesens in Zusammenarbeit mit den Ämtern.

4.3.6 Sachgebiet Digitalisierung, E-Government (I 4)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets I 4 gehören insbesondere:
a)
Durchführung von Projekten (konzeptionelle Arbeiten sowie Entwicklung, Wartung und Weiterentwicklung von Software) zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen,
b)
Aufbau von Online-Diensten, Integration in Verwaltungsportale,
c)
Aufbau und Führung der Datenstrukturen und der Schnittstellen zu Systemen anderer Organisationen,
d)
Weiterentwicklung und zentrale technische Betreuung des Qualitätsmanagement-Systems,
e)
Technische Betreuung des Intranets der Verwaltung,
f)
Zentralredaktion der Internetauftritte der Ämter,
g)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwender an den Ämtern.