Inhalt

ALEGO
Text gilt ab: 01.02.2021

5. Personal

1Die Beschäftigten der Ämter stehen als Beamte, Arbeitnehmer und Dienstanfänger im Dienst des Freistaates Bayern. 2Die Stellenbewirtschaftung erfolgt durch das Staatsministerium, soweit sie nicht den Ämtern übertragen ist. 3Die Ämter übernehmen darüber hinaus die Betreuung von dualen Studentinnen und Studenten sowie Praktikantinnen und Praktikanten.
4Die Abteilungen und Sachgebiete werden von Beamtinnen und Beamten, die grundsätzlich mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 innehaben oder vergleichbaren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleitet. 5Die Amtsleitung, die Abteilungsleitungen und die Sachgebietsleitungen nehmen die Aufgaben und Befugnisse von Vorgesetzten gegenüber den ihnen zugeordneten Beschäftigten wahr.
6Das Staatsministerium bestellt die Leitung der Ämter und im Benehmen mit der jeweiligen Leitung die Abteilungsleitungen und eine Abteilungsleitung zur Vertretung der Leitung.
7Die Leitung bestellt mit Zustimmung des Staatsministeriums die Sachgebietsleitungen und den Vorsitz der Verbände für Ländliche Entwicklung.
8Die Leitung weist den einzelnen Organisationseinheiten der Ämter die erforderlichen Beschäftigten zu; sie legt Funktionen fest und regelt Vertretungen, soweit in dieser Geschäftsordnung keine Festlegung getroffen ist.