Inhalt

BauFöR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

6. Allgemeine Bestimmungen

1Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Art. 23 und 44 der BayHO und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. 2Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K bzw. ANBest-P) und die Baufachlichen Nebenbestimmungen (NBest-Bau) sind zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides zu machen.