Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind:
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kommunale Gebietskörperschaften,
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kommunale Zweckverbände,
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Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern und
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in begründeten Sonderfällen nach Zustimmung durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) private Trägervereine für die Errichtung von Schulen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Agrarfachschulverordnung (AgrFSchV) in der jeweils geltenden Fassung.