Inhalt

BauFöR
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1. Zweck der Zuwendung

Zweck der Zuwendung ist die Förderung der Aus- und Fortbildung, die berufliche Weiterbildung in der Land- und Hauswirtschaft sowie die Förderung der Bildungsarbeit der Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern durch teilweise Deckung der Baukosten für
agrarwirtschaftliche Fachschulen (vorrangig Landwirtschaftsschulen, Technikerschulen, Höhere Landbauschulen und Fachakademien),
überbetriebliche Ausbildungsstätten (Agrarbildungszentren, Landwirtschaftliche Lehranstalten) sowie
die Bildungszentren Ländlicher Raum in Bayern.