Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

3.1  

1Die Darlehen werden mittelständischen gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe gewährt, soweit die jeweils gültige Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach Anhang I der AGVO erfüllt ist. 2Diese Vorgabe gilt auch bei Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung. 3Darüber hinaus kann der Kreis der Zuwendungsempfänger in einzelnen Darlehensprodukten erweitert werden um gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, soweit der Jahresumsatz (Konzernumsatz) nicht den Betrag von 500 Mio. Euro übersteigt, Genossenschaften (z. B. Bürgerenergiegenossenschaften), Vereine, rechtsfähige Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände und Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. 4Für einzelne Darlehensprodukte können auch Contracting-Konstruktionen zugelassen werden. 5Die Vorgaben in Art. 17 AGVO (Investitionsbeihilfen für KMU) bleiben hiervon unberührt.

3.2  

Unternehmen oder freiberuflich Tätige, die sich vorsätzlich oder grob fahrlässig über Umweltvorschriften hinweggesetzt und dabei Umweltschäden verursacht haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

3.3  

Bei Förderungen nach Maßgabe der AGVO sind zusätzlich folgende beihilferechtliche Vorgaben zu beachten:
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden nicht gefördert (Art. 1 Abs. 4 Buchst. a AGVO).
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Art. 2 Nr. 18 AGVO werden nur soweit nach Art. 1 Abs. 4 Buchst. c AGVO zulässig gefördert.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen bzw. Sektoren in den Fällen des Art. 1 Abs. 2, 3 und 5 AGVO (Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Fischerei und Aquakultur).
Vom Antragsteller muss vor Beginn der Arbeiten für das Vorhaben oder die Tätigkeit eine schriftliche Dokumentation zum Nachweis der fristgerechten Antragstellung bei der Hausbank vorliegen. Diese Dokumentation muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Name und Größe des Unternehmens, Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des Beginns und des Abschlusses, Standort des Vorhabens, die Kosten des Vorhabens, Art der Förderung und Höhe der für das Vorhaben beantragten öffentlichen Finanzierung.

3.4  

Bei Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung sind zusätzlich die beihilferechtlichen Vorgaben zur Berechnung des Bruttosubventionsäquivalents der De-minimis-Verordnung zu beachten.