Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

1Es werden Darlehen zur Verfügung gestellt, die zu einer wesentlichen energetischen Verbesserung in der gewerblichen Wirtschaft und bei den freiberuflich Tätigen führen und die vielfältigen relevanten Akteure bei der Umstellung auf eine möglichst nachhaltige Energieversorgung in Bayern unterstützen sollen. 2Die Förderung zielt insbesondere darauf, eigenverantwortliche Investitionen anzureizen und zu ermöglichen, welche die Energieeinsparung, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien zum Gegenstand haben. 3Hierzu werden vom Freistaat Bayern Mittel bereitgestellt. 4Neben Zinsvergünstigungen sind, insbesondere sofern der Zweck nicht durch rückzahlbare Darlehen erreicht werden kann, auch Tilgungszuschüsse zu den Darlehen möglich. 5Die Bereitstellung der Darlehen erfolgt im Wege der Refinanzierung der Hausbanken durch die LfA.