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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7523-W

Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Dezember 2023, Az. 86i-9507/591/38

(BayMBl. 2024 Nr. 8)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen vom 18. Dezember 2023 (BayMBl. 2024 Nr. 8)

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen der Energieeinsparung, der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der Verbesserung der Energieeffizienz nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.