Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3.   Zuwendungsempfänger

3.1  

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.

3.2  

1Antragsberechtigt für Vorhaben nach den Nrn. 2.4 und 2.5 sind auch kommunale Gebietskörperschaften und Träger kirchlicher oder vergleichbarer Einrichtungen im Freistaat Bayern. 2Soweit diese Antragsteller keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, fallen sie nicht in den Anwendungsbereich der AGVO. 3Bei Vorhaben, die im Bereich unternehmerischer Tätigkeit durchgeführt werden sollen, gelten die Bestimmungen nach Nr. 5.1 sowie die Bestimmungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß Anhang I AGVO) bzw. für Unternehmen, die keine KMU gemäß Anhang I AGVO sind, entsprechend.