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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7523-W

Bayerisches Energieforschungsprogramm

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 22. November 2023, Az. 84-8290/1067/12

(BayMBl. Nr. 601)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über das Bayerische Energieforschungsprogramm vom 22. November 2023 (BayMBl. Nr. 601)

Vorbemerkung
1Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zu innovativen Energietechnologien und zur Energieeffizienz nach Maßgabe
dieser Richtlinie,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bzw. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) in der jeweils gültigen Fassung,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.