Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

6.   Verfahren

6.1  

Der Freistaat Bayern hat den nachfolgenden Projektträger mit der Abwicklung dieses Förderprogramms beauftragt:
Projektträger Jülich (PtJ) - Geschäftsbereich NMT
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
Tel.: 02461-61-3564

6.2  

1Skizzen und Anträge auf Gewährung von Zuwendungen sind an den Projektträger zu richten. 2Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen.

6.3  

1Die Antragstellung ist formgebunden und erfolgt auf elektronischem Weg. 2Die Zugangsdaten hierfür sind beim Projektträger erhältlich. 3Weitere Informationen werden auf der Internetplattform zur elektronischen Antragstellung (ELAN) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter www.fips.bayern.de bereitgestellt.

6.4  

1Der Projektträger übernimmt namens und im Auftrag des Freistaates Bayern die Prüfung der Skizzen und Anträge, gibt, ggf. auch unter Einschaltung von Fachgutachtern, eine Empfehlung für die Förderentscheidung ab und führt die Abwicklung der Förderung, die Bearbeitung der Zahlungsanforderungen, die Prüfung der Zwischenberichte, des Verwendungsnachweises und der Verwertungsberichte sowie die Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Antragstellern durch. 2Der Projektträger ist berechtigt, Erklärungen zu den Anträgen und zur Abwicklung der Förderung bei den Antragstellern einzuholen. 3Der Projektträger ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.

6.5  

1Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. 2Die Bewilligungsbehörde erlässt den Zuwendungsbescheid und zahlt die Fördermittel aus. 3Die Mittelabrufe sowie der Verwendungsnachweis sind dem Projektträger vorzulegen, der diese an die Bewilligungsbehörde weiterleitet.

6.6  

Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist gemäß Art. 91 BayHO berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen.