Inhalt
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. 3Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 25. Juni 2019 (BayMBl. Nr. 253), die durch Bekanntmachung vom 16. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 758) geändert worden ist, außer Kraft.