Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

9. Evaluierung

1Um Aufwand und Ergebnisse des Förderprogramms bewerten zu können, wird eine begleitende Erhebung durchgeführt. 2Zu diesem Zweck erstellt der Projektträger statistische Auswertungen und legt diese regelmäßig zum Jahresende dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vor. 3Die Zuwendungsempfänger sind zu verpflichten, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen alle für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms benötigten und vom Zuwendungsgeber benannten Daten bereitzustellen.