Inhalt
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Richtlinie tritt am 1. Oktober 2021 in Kraft. 2Sofern nicht aufgrund einer Änderung bzw. mangels einer Verlängerung der Kumulierungsregelung des EEG oder der De-minimis-Verordnung eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.