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Inhaltsverzeichnis
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Bekanntmachung hinsichtlich der Übertragung der Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen
1. Hintergrund
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2. Umfang der Aufgabenübertragung, Inhalt der Kontrolle
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3. Durchführung und Umfang der Stichprobenkontrolle
4. Kostenerstattung, Fachpersonal
5. Datenschutz
6. Kooperationspflicht
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 29.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2021 in Kraft.
2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2029 tritt die Bekanntmachung außer Kraft.