Inhalt

Text gilt ab: 29.04.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

2.   Umfang der Aufgabenübertragung, Inhalt der Kontrolle

Die Aufgabenübertragung auf die Bayerische Ingenieurekammer-Bau als Kontrollstelle nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 AVEn umfasst:

2.1  

1Kontrolle der Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen im Umfang der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für Bayern jährlich gezogenen Stichproben. 2Die Prüfung orientiert sich am Prüfkonzept des Instituts für Angewandte Informatik im Bauwesen e.V. (IAIB).

2.2  

Durchsetzung des Herausgabe- bzw. Übermittlungsverlangens nach § 99 Abs. 6 Satz 1 GEG von Daten, die für die Stichprobenkontrolle erforderlich sind, und Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Zuwiderhandlung.

2.3  

Jährliche Dokumentation der wesentlichen Ergebnisse der Kontrolle sowie Darstellen und Analysieren von Auffälligkeiten.

2.4  

Teilnahme an Arbeitsgruppen und Erfahrungsaustauschen zur Stichprobenkontrolle, auch länderübergreifend.