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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Förderprogramm für den Erwerb von emissionsfreien und sauberen Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb in Bayern
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren
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7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
2
Sofern nicht aufgrund einer Änderung der AGVO eine frühere Anpassung geboten ist, tritt sie mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.