Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1   Lokalisierung

Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein.

4.2   Vorhabenbeginn

1Vorhaben, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen vor der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein. 2Ein Vorhabenbeginn liegt grundsätzlich dann vor, sobald eine rechtsverbindliche, der Ausführung zuzurechnende verbindliche Willenserklärung aufgrund eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags (z. B. verbindliche Bestellung, Abschluss des Kaufvertrags) abgegeben wurde.

4.3   Minimale Laufleistung und ununterbrochene Benutzung

1Das emissionsfreie oder saubere Nutzfahrzeug muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein und mindestens 20 000 Kilometer pro Kalenderjahr zurücklegen. 2Dies muss durch jährliche Rückmeldung von Kilometerständen eigenständig gegenüber dem Projektträger nachgewiesen werden.