Inhalt

KofGibitR 2.0
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2026

5.   Art, Umfang und Höhe der Förderung

5.1  

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

5.2  

Zuwendungsfähig sind die im Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben.

5.3  

Die Förderkonditionen werden auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht und von der Bewilligungsbehörde in der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Fassung, der Bewilligung zugrunde gelegt.