Inhalt
5.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
5.1
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
5.2
1Zuwendungsfähig sind die im Zuwendungsbescheid nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben. 2Falls der Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung oder des von ihm beauftragten Projektträgers in endgültiger Höhe auf einer Kostenschätzung (vor Durchführung eines Auswahlverfahrens) beruht (z. B. im sogenannten „Lückenschluss-Programm“ nach Nr. 9 Gigabit-RL 2.0) werden anstelle der Kostenschätzung die zuwendungsfähigen Ausgaben nach Durchführung des Auswahlverfahrens zu Grunde gelegt, soweit diese niedriger sind als die Kostenschätzung.
5.3
Die Förderkonditionen werden auf der Internetseite des Bayerischen Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) veröffentlicht und von der Bewilligungsbehörde in der zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Fassung, der Bewilligung zugrunde gelegt.