Inhalt

KofGibitR 2.0
Text gilt ab: 31.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2029

1.   Zweck der Zuwendung

Zweck der Zuwendung ist die Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Netzen im Freistaat Bayern entsprechend der Zweckbestimmung gemäß Nr. 1.1 Gigabit-RL 2.0.