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KofGibitR 2.0
Text gilt ab: 01.08.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2026
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7072-F

Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus
durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0
(Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
vom 20. Juli 2023, Az. 75-O 1903-12/85

(BayMBl. Nr. 366)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0 (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 – KofGibitR 2.0) vom 20. Juli 2023 (BayMBl. Nr. 366)

1Der Bund fördert deutschlandweit den Ausbau gigabitfähiger Breitbandnetze nach Maßgabe der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr über die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 (eBAnz AT 17.05.2023 B6). 2Der Freistaat Bayern gewährt hierzu eine Kofinanzierung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowie der allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften. 3Insbesondere gelten die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie die Art. 48, 49 und 49a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. 4Zuwendungen nach dieser Richtlinie werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.