Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbausdurch den Bund im Freistaat Bayern 2.0
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Zuwendung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzung
Bereich erweitern
5. Art, Umfang und Höhe der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Übergangsvorschrift
8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
KofGibitR 2.0
Text gilt ab: 31.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 30.06.2029
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2023 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2029 außer Kraft.