Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
1Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Betreiber der Seilbahnen, soweit sie die Investitionen vornehmen. 2Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt. 3Die Unternehmensgröße wird nach der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition von Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen 2003/361/EG, ABl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36, bestimmt. 4Wenn ein Unternehmen nur aufgrund einer Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften als Großunternehmen definiert wird, bleibt dies bei der Ermittlung der Unternehmensgröße unberücksichtigt.