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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen
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1. Staatliches Interesse
2. Fördergegenstand
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten und Übergangsregelung
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
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Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor