Inhalt
7.
Inkrafttreten und Übergangsregelung
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. 2Für Bewilligungen, die bis zum 31. Dezember 2025 erfolgt sind, ist ab 1. Januar 2026 die Bekanntmachung in ihrer aktuellen Fassung bei der Ermessensausübung zu beachten, soweit diese Regelungen zugunsten des Zuwendungsempfängers trifft.