Inhalt

RÖFE
Text gilt ab: 01.07.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Fassung: 22.06.2022
11.
Widerruf und Rückforderung
Zuwendungsbescheide können widerrufen und bereits gewährte Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert werden, insbesondere dann, wenn die der Bewilligung zugrundeliegenden Fördervoraussetzungen nach Abschluss des Vorhabens nicht erfüllt sind oder eine Nutzungsänderung vor Ablauf der Bindungsfrist erfolgt (vgl. Nr. 5.10).