Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Zuwendungsempfänger

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich
–
juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs),
–
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.