Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich
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juristische Personen des Privatrechts (z. B. Verbände, Vereine, GmbHs),
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Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
in Betracht, die ihren Sitz oder Wohnsitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern haben oder ihr Vorhaben in Bayern realisieren.