Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

6.   Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind alle direkt projektbezogenen zurechenbaren Personal- und Sachkosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Verwaltung der Maßnahme stehen.