Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
2.1
1Gefördert werden Projekte, die dazu beitragen, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft in Bayern entsprechend dem unter Nr. 1 genannten Förderzweck weiterentwickelt, gestärkt und vernetzt wird. 2Die Projekte müssen eine wirtschaftliche Ausrichtung haben und können sich auch auf mehrere Teilbereiche der Kreativ- und Kulturwirtschaft beziehen.
2.2
Förderfähig sind insbesondere:
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Workshops;
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Informationsveranstaltungen (z. B. Designgespräche, Unternehmerforen);
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Festivals, Kongresse, Konferenzen, Veranstaltungen;
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Messebeteiligungen;
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Maßnahmen zur Image- und Identitätsbildung, Vernetzung sowie Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft;
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Maßnahmen zur Stärkung von Cross-Innovation-Prozessen;
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Maßnahmen zur Markterschließung;
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Maßnahmen zur Förderung des europäischen Austauschs;
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Vorhaben, die die Bedeutung kulturell-kreativer Aktivitäten und Ausdrucksformen der Öffentlichkeit näherbringen, unter anderem durch Einsatz neuer Technologien.
2.3
Nicht förderfähig sind insbesondere:
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Vorhaben, die grundsätzlich dem Aufgabenbereich von staatlich anerkannten Schulen, (Fach-)Hochschulen, (Kunst-)Akademien und dergleichen zuzuordnen sind (wie z. B. Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen);
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die Durchführung von Einzelberatungen;
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Projekte, die überwiegend der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern und Kultureinrichtungen zuzurechnen sind.