Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien zur Förderung von Projekten von Maßnahmenträgern aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
1. Zweck der Förderung
Bereich erweitern
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
6. Zuwendungsfähige Ausgaben
Bereich erweitern
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
Bereich erweitern
8. Hinweise und Schlussbestimmungen
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1.
Zweck der Förderung
Die Förderung dient
–
der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
–
dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung),
–
der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-) Hochschulen (beispielsweise in Innovationlabs)) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie
–
der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.