Inhalt

Text gilt ab: 21.04.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1. Zweck der Förderung

Die Förderung dient
der Entwicklung und Stärkung der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft sowohl in urbanen Zentren als auch in ländlichen Regionen und damit verbunden der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft,
dem Austausch zwischen allen Teilmärkten und Sektoren der bayerischen Kultur- und Kreativwirtschaft und der Vernetzung der Kreativen aus verschiedenen Teilmärkten (Unterstützung von Netzwerkbildung),
der Forcierung der Cross-Innovation (branchen- bzw. disziplinübergreifende Zusammenarbeit von Kreativschaffenden, Unternehmen, kulturellen Einrichtungen und (Kunst-) Hochschulen (beispielsweise in Innovationlabs)) und Verdichtung kultur- und kreativwirtschaftlicher Ökosysteme sowie
der Verstärkung der Sichtbarkeit kreativer Leistungen.