Inhalt

Text gilt ab: 21.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

3.   Zuwendungsempfänger

1Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die erste Auslandsaktivitäten angehen oder ihr laufendes Auslandsgeschäft in neuen Märkten vertiefen wollen und zum Zeitpunkt der Bewilligung eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. 2Die KMU-Eigenschaft bestimmt sich nach Maßgabe der „Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (ABL L 124/36 vom 20. Mai 2003).