Inhalt

Text gilt ab: 21.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

7.   Verfahren

7.1   Bewilligungsstelle

Bewilligungsstelle ist die BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern.

7.2   Antragstellung

1Der Antrag ist bei der Bewilligungsstelle einzureichen. 2Für jedes Zielland ist ein gesonderter Förderantrag einzureichen und es ergeht ein gesonderter Zuwendungsbescheid. 3Je Zielland darf nur ein Antrag gestellt werden, in dem alle Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Land zusammengefasst sind.

7.3   Bewilligung, Nebenbestimmungen

1Die Bewilligungsstelle prüft den Zuwendungsantrag und erlässt den Bewilligungsbescheid. 2Der Erlass des Bescheides steht unter Korrekturvorbehalt (Nr. 4.3 VV zu Art. 44 BayHO). 3Die ANBest-P sind zum Bestandteil der Bewilligung zu machen und dem Bescheid beizufügen. 4Darüber hinaus ist festzulegen, dass der Bewilligungszeitraum maximal 12 Monate beträgt und nicht verlängert werden kann.

7.4   Verwendungsnachweisprüfung und Auszahlung

1Der Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, der auch den Antrag auf Auszahlung beinhaltet, ist spätestens mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats bei der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern einzureichen, sofern mit dem Zuwendungsbescheid vom Außenwirtschaftszentrum Bayern kein davon abweichender Termin mitgeteilt wird. 2Der Verwendungsnachweis wird von Außenwirtschaftszentrum Bayern abschließend geprüft. 3Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach abgeschlossener Prüfung des Verwendungsnachweises.

7.5   Zusätzliche Prüfung

Der Bayerische Oberste Rechnungshof gemäß Art. 91 BayHO, das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, die EU-Prüfbehörde und die Regierung von Mittelfranken sind berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern bzw. Betreibern zu prüfen.