Inhalt

Text gilt ab: 21.02.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029

1.   Zweck der Zuwendung

1Unternehmen sollen inhaltlich bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie sowie bei darauf aufbauenden Vorbereitungen für internationale Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen unterstützt werden. 2Die Förderung zielt auf KMU, die neue Märkte erschließen wollen und hilft diesen beim Auf- und Ausbau einer Marktpräsenz im Zielland. 3Zielmarkt definiert sich als der nationale Markt eines anderen Staates (Zielland).