Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zweck der Zuwendung

1Die Vorgründungsberatung ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen und Unternehmensübernahmen. 2Ziel ist es, Gründerinnen und Gründern sowie Betriebsübernehmerinnen und Betriebsübernehmern (im Folgenden Gründerinnen oder Gründer genannt) eine Möglichkeit zu geben, Coachingleistungen rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, um erfolgreich in den Markt zu starten. 3Um Gründerinnen oder Gründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und den Bestand von Existenzgründungen zu stärken und zu erhöhen, können Zuschüsse zu den Kosten der Coachingmaßnahme nach Maßgabe dieser Richtlinien aus Mitteln der Bayerischen Existenzgründerinitiative sowie des ESF+ gewährt werden. 4Die Vorgründungsberatung soll einen maßgeblichen Beitrag zur Gründungsentscheidung leisten. 5Es wird angestrebt, dass dies auf mindestens zwei Drittel der befragten Teilnehmenden zutrifft. 6Durch das Förderprogramm sollen bis Ende 2029 insgesamt 4 500 Erwerbstätige erreicht werden.