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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7071-W

Richtlinien zur Durchführung des Innovationskredits 4.0

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 18. Juli 2019, Az. 47- 6669

(BayMBl. Nr. 287)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Richtlinien zur Durchführung des Innovationskredits 4.0 vom 18. Juli 2019 (BayMBl. Nr. 287), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2023 (BayMBl. Nr. 653) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt in Zusammenarbeit mit der LfA Förderbank Bayern (LfA) Zuwendungen für Maßnahmen zur Innovationsförderung nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG),
der De-minimis-Verordnung in der bei Darlehenszusage geltenden Fassung,
der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO).
2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.