Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Förderung

1Die Förderung zielt darauf, die Entwicklung, Einführung und Verbreitung innovativer Technologien, Verfahren, Produkte und Dienstleistungen sowie die digitale Transformation in mittelständischen Betrieben in Bayern zu beschleunigen und deren IT-Sicherheit zu verbessern. 2Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum und einen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. 3Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur in Bayern beitragen. 4Hierzu stellt der Freistaat Bayern Mittel bereit, die die LfA nutzt, um die Darlehen im Zinssatz zu vergünstigen bzw. mit Tilgungszuschüssen auszustatten. 5Beantragung und Ausreichung erfolgen über die Hausbanken.