Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1  

1Die Darlehen sind ergänzende Hilfen. 2Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. 3Antragsteller, bei denen im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage oder die Höhe des Vorhabens die mögliche Finanzierungshilfe wirtschaftlich unerheblich ist, können nicht berücksichtigt werden.

4.2  

Gefördert werden Unternehmen, die
ein Innovationsvorhaben durchführen, insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Fertigung und Markteinführung
ein Digitalisierungsvorhaben durchführen, insbesondere in der Produktion, bei Produkten oder in der Organisation
auf Basis überprüfbarer Kriterien als besonders innovativ eingestuft werden können.

4.3  

Vorhaben, mit denen zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Hausbank bereits begonnen wurde, können nicht gefördert werden.

4.4  

Das Vorhaben muss soweit vorbereitet sein, dass es nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres begonnen werden kann.

4.5  

Das Vorhaben muss in wesentlichen Teilen im Freistaat Bayern durchgeführt werden.