Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinien zur Durchführung des Innovationskredits 4.0
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren
7. Ergänzende Bestimmungen zum Innovationskredit
8. Schlussvorschriften
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
7.
Ergänzende Bestimmungen zum Innovationskredit
Durch ergänzende Bestimmungen zum Innovationskredit können Bestimmungen dieser Richtlinien eingeschränkt werden.