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Text gilt ab: 14.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7070-W

Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
vom 7. Oktober 2021, Az. 26-3467/33/29

(BayMBl. Nr. 739)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über die Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ vom 7. Oktober 2021 (BayMBl. Nr. 739), die durch Bekanntmachung vom 26. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 131) geändert worden ist

Präambel
1Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. 2Daneben hat die Stärkung der Elektromobilität auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen. 3Denn sie führt zu einer zunehmenden Unabhängigkeit vom Import fossiler Brennstoffe und stärkt somit die Energiesicherheit Europas. 4Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Ziele der Bundesregierung ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nachfrageorientierte Basis-Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. 5Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche als auch für nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 6Mit dem im Herbst 2019 verabschiedeten Klimaschutzprogramm 2030 trägt die Bundesregierung dieser Tatsache Rechnung. 7Das Klimaschutzprogramm formuliert das Ziel von einer Million Ladepunkten bis 2030. 8Diese Zielsetzung wurde im Masterplan Ladeinfrastruktur vom 18. November 2019 bekräftigt.
9Mit der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern vom 14. Juli 2017 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bereits einen wichtigen Beitrag zum Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur geleistet. 10Dies zeigt die starke Nachfrage in fünf Förderaufrufen zwischen den Jahren 2017 und 2020 mit insgesamt rund 3 000 errichteten Ladepunkten. 11Nicht zuletzt aus diesem Grund besteht weiterhin ein hoher Bedarf an Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 12Als Reaktion auf die beschleunigte Entwicklung der Elektromobilität verfolgt der Freistaat in Form des Förderprogramms „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ die Beschleunigung des Ausbaus und die Verdichtung der Ladeinfrastruktur in Bayern. 13Da aufgrund der noch zu geringen Fahrzeugzahlen nach wie vor in der Regel kein wirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur möglich ist, ist die Förderung durch den Freistaat Bayern nach wie vor notwendig. 14Perspektivisch ist bei einem verstärkten Fahrzeughochlauf der Elektromobilität mit einer Wirtschaftlichkeit zu rechnen.