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Inhaltsverzeichnis
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Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“
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1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
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6. Anforderungen an die Ladeinfrastruktur
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7. Verfahren
8. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
9. Geltungsdauer
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 14.03.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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9.
Geltungsdauer
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.