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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern
1. Allgemeines
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2. Zentralrechnungen
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3. Plan über die Verwendung der aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr zu übertragenden Ausgabereste (Resteplan)
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4. Beiträge der obersten Staatsbehörden zur Haushaltsrechnung
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5. Anlagen zu den Beiträgen zur Haushaltsrechnung
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6. Zusammenstellung des Prüfungsstoffes für die Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
RIR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030
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Muster Resteplan (Nr. 3.2.1 Satz 3 RlR)