Inhalt
1.
Allgemeines
1Diese Bekanntmachung ist eine ergänzende Verwaltungsvorschrift zu Art. 80 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und enthält Ergänzungen zu den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) für die Haushaltsrechnung und den Plan über die Verwendung der aus dem abgelaufenen Haushaltsjahr zu übertragenden Ausgabereste (VV Nr. 5.1 zu Art. 45 BayHO). 2Die Regelungen der jährlichen Jahresabschlussbekanntmachung des für Finanzen zuständigen Staatsministeriums (Staatsministerium) gehen dieser Bekanntmachung vor.