Inhalt
7.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsbestimmung
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft. 2Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinie zur Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben des Freistaates Bayern (Rechnungslegungsrichtlinie – RlR) vom 27. September 2017 (FMBl. S.467, StAnz. Nr.43) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft. 3Abweichend vom Satz 2 ist für die im Jahr 2025 durchzuführende Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2024 die Rechnungslegungsrichtlinie in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden.