Inhalt
9.
Buchung
1Die Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben 2026 sind an der Stelle zu buchen, an der sie im Entwurf des Haushaltsplans 2026 oder in Nachschublisten hierzu veranschlagt sind. 2Ist im Entwurf des Haushaltsplans 2026 in einem Kapitel die Einführung eines Arbeitnehmer-Budgets vorgesehen, soll bereits auf der Grundlage der neuen Titelstruktur gebucht werden. 3Nr. 4 gilt entsprechend.