Inhalt
6.
Bewirtschaftungsmaßnahmen
Für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung 2026 gelten weiterhin die mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat über die Haushaltsvollzugsrichtlinien 2024/2025 (HvR 2024/2025) vom 28. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 324) getroffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen.