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Inhaltsverzeichnis
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Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2026
1. Weitergeltende Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2025
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2. Grundlage der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2026
3. Wegfallende Ausgabeansätze
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4. Neue Ausgabeansätze
5. Berücksichtigung der Haushaltssperre
6. Bewirtschaftungsmaßnahmen
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7. Verpflichtungsermächtigungen
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8. Personalbereich, Stellenplan
9. Buchung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
BayVorHWF 2026
Text gilt ab: 01.01.2026
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3.
Wegfallende Ausgabeansätze
1
Für die Zwecke, die im Entwurf des Haushaltsplans 2026 wegfallen sollen, dürfen Ausgaben nur noch aus übertragenen Ausgaberesten geleistet werden.
2
Art. 45 Abs. 3 BayHO ist dabei zu beachten.