Inhalt
4.
Neue Ausgabeansätze
4.1
Erstmals im Jahr 2026 veranschlagte Ausgabeansätze
1Ausgabeansätze, die erstmals in den Entwurf des Haushaltsplans 2026 eingestellt sind, dürfen grundsätzlich erst nach Bekanntmachung des Haushaltsgesetzes 2026/2027 in Anspruch genommen werden. 2Nr. 2.1 Satz 2 gilt entsprechend. 3Satz 1 gilt nicht, soweit bereits im Haushaltsplan 2025 in der Fassung des Nachtragshaushaltsplans 2025 bewilligte Ausgabeansätze im Entwurf des Haushaltsplans 2026 aufgrund einer Änderung der Titelstruktur auf neue Ausgabenansätze umgesetzt werden und der Zweck der Ausgabe gleichbleibt.
4.2
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten – Gruppe 701
1In den Erläuterungen zu Titel 701 .. (Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten) neu aufgeführte Maßnahmen werden zur Verstetigung der Bauausgaben nicht als neue Ausgabeansätze behandelt. 2Über die Mittel des Titels 701 .. darf damit entsprechend der vorstehenden Nr. 2.2 verfügt werden.